Arbeit und Leistung
Für Menschen ist es sehr wichtig „tätig zu sein“, eine Tätigkeit auszuüben, mit der sich die Person identifiziert. Eine entscheidende Rolle dabei spielen:
- Arbeitsleistungen
- Arbeitszufriedenheit
- Erfolgserlebnisse
- Freude an der eigenen Leistung
- erfüllte Arbeit
Ein sehr großer Fehler besteht darin, sich zum Arbeiten zu zwingen, weil „man nur so vergessen kann“. Der Leidensdruck nach einem Schock-Stress-Trauma „Mord an einem Kind/nahen Angehörigen“ ist so schwerwiegend, dass dieser Schicksalsschlag den Körper völlig auspowert.
Die betroffenen Angehörigen brauchen nach einer gewaltsamen Tötung ihres Familienmitgliedes Ruhe, Gesundheit, Stabilität und Zeit. Ihr "Kartenhaus des Lebens" wurde zerstört, eine Person ist gewaltsam getötet worden. Sie stehen vor "den Scherben ihres Lebens". Die Angehörigen sind mit der Situation massiv überfordert. Viele Betroffene sehen keinen Sinn mehr in ihrem Leben.
Hier gilt es zuerst für Entlastung, Stabilität und Vertrauen zu sorgen. Gute Therapeuten werden diese Entlastung und Stabilität über vertrauensvolle Gespräche mit den Betroffenen erreichen. Die Kraft wird benötigt, um die vielen Sorgen, Nöte und Probleme nach der Gewalttat bewältigen zu können und nicht zusammen zu brechen. Eine tödliche Gewalttat bringt immer jahrelangen Kampf um Gerechtigkeit mit sich. Die Hürden, mit denen sich Menschen auseinandersetzen müssen, neben der Beisetzung ihres Angehörigen sind in der Grafik zu ersehen.
Auf Grund der massiven posttraumatischen Belastungsstörungen, welche typische Auswirkungen nach einer tödlichen Gewalttat sind, sind die Betroffenen psychisch und gesundheitlich nicht in der Lage zu arbeiten.
Betroffene Angehörige benötigen nach der gewaltsamen Tötung ihres Familienmitgliedes eine absolute Auszeit. Sie benötigen eine Krankschrift. Eine Krankschrift ist im Bedarfsfall - der hier gegeben ist - für 36 Monate möglich. Nach 33 Monaten Krankschrift sollte ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt werden, wenn die psychische und körperliche Gesundheit noch nicht wieder erreicht ist. Diese Zeit benötigen diese Menschen auch, um gesund und stabil zu werden, sie brauche Ruhe und Entlastung. Oft erleben die Betroffenen, trotz größerer Bemühungen, dass die Kraft dann noch nicht vorhanden ist ... immerhin dauert ein Strafprozeß und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten über viele Jahre. Das bedeutet für die Angehörigen jahrelanger Stress.
Die meisten Betroffenen trauen sich nicht, sich über eine längere Zeit krankschreiben zu lassen. Sie befürchten Nachteile durch Arbeitsplatzverlust, soziale und berufliche Ausgrenzung und sozialen Abstieg.
Und, es ist wirklich so. 90 % aller Betroffenen verlieren in solchen Fällen ihren Arbeitsplatz. Um den Arbeitsplatzverlust zu vermeiden, stürzen sich die Betroffenen in die Arbeit, brechen nach einiger Zeit zusammen und sind richtig krank.
Häufig wird den Betroffenen dann suggeriert, sofort wieder arbeiten zu gehen, damit man schnell über das Geschehene hinwegkommt. Das ist ein ganz schlechter Rat. So ein schweres Schicksal kann man nicht in der Art und Weise verarbeiten. Die Betroffenen brauchen Zeit und Ruhe, begleitend zur fachlichen Therapie, um wieder stabil und fit zu werden und weitere psychische Erkrankungen oder Re-Traumatisierungen zu vermeiden. Die psychische und körperliche Stabilität und die damit verbundene Verarbeitung des traumatischen Geschehens sind Grundlage für eine berufliche Stabilität und somit beruflichen Integration.
Der ANUAS spricht vom "ANUAS-Baum des Wachstums und der Integration" oder "ANUAS-Ressourcenbaum".
EU-Rente - Begriff, Voraussetzungen, Höhe
Erwerbsunfähigkeitsrente
Die Eu-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) galt bis zum 31. 12. 2000 und wurde am 01. 01. 2001 durch den Begriff Erwerbsminderungsrente, kurz EM-Rente, mit neuen gesetzlichen Regelungen ersetzt. Diese erhalten gesetzlich rentenversicherte Personen auf Antrag, wenn ihre Leistungsfähigkeit nicht mehr für eine normale Erwerbstätigkeit ausreicht.
Wenn die Antragsteller die EU-Rente berechnen, müssen sie hinsichtlich der Höhe zwischen der teilweisen und vollen Erwerbsminderung unterscheiden.
Voraussetzungen für die EU-Rente:
Um eine Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit zu erhalten, darf die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht sein. Darüber hinaus müssen sowohl bestimmt medizinische als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente:
Zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente gehört, dass der Versicherte vor dem 02. 01. 1961 geboren ist und mindestens fünf Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört hat (allgmeine Wartezeit). Weiterhin müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Pflichtbeiträge / Monatsbeiträge für eine versicherte Tätigkeit oder Beschäftigung geleistet worden sein (versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Behinderte Menschen und Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls erwerbsunfähig geworden sind, sind von diesen Voraussetzungen befreit.
Höhe der Erwerbsminderungsrente:
Die Höhe der Werwerbsminderungsrente ist davon abhängig, ob eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt.
Weitere wichtige Faktoren, die zur Berechnung erforderlich sind, sind das Lebensalter, die Anzahl der Jahre, in denen Beiträge gezahlt worden sind (Beitragsjahre) und die Höhe des vorangegangenen Einkommens. Die Bemessung erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen Einkommens der letzten drei Jahre vor Antragstellung.
Sollte die Erwerbsunfähigkeitsrente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, gelten Abschläge (0,3 % pro Monat vor vollendetem 63. Lebensjahr, aber nicht mehr als 10,0%). Diese Regelung wird seit 2012 stufenweise angehoben, der Rentenbeginn wird dann auf das 65. Lebensjahr festgesetzt.