Grafik zeigt ein Labyrinth welches mit den Auswirkungen von Traumata in Worten beschriftet ist

Therapieerklärungen

Therapieerklärungen

An wen kann ich mich bei psychischen Problemen zuerst wenden?

Für viele Menschen sind Freunde und Angehörige erste Ansprechpartner, wenn es ihnen nicht gut geht. Wer wegen psychischer Probleme professionelle Hilfe benötigt, kann sich zunächst an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden, an eine psychosoziale Beratungsstelle oder direkt an eine psychotherapeutische oder psychiatrische Praxis.

Psychotherapeutische Sprechstunde: Ein erstes Gespräch in einer psychotherapeutischen Praxis ist seit 2017 ohne ärztliche Überweisung oder Antrag bei der Krankenkasse möglich. In der psychotherapeutischen Sprechstunde kann man sich zu seinen Problemen beraten und einschätzen lassen, ob eine Psychotherapie hilfreich sein könnte oder notwendig wäre.

Akutbehandlung: In Notfällen stehen psychiatrische Praxen mit Notfalldienst, psychotherapeutische Ambulanzen, psychiatrische oder psychosomatische Kliniken zur Verfügung. Seit 2017 können auch psychotherapeutische Praxen eine Akutbehandlung anbieten, ohne dass diese bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Ein Anspruch auf Akutbehandlung besteht, wenn sonst die psychischen Beschwerden stärker oder chronisch werden könnten oder eine Arbeitsunfähigkeit oder ein Krankenhausaufenthalt wahrscheinlich wäre. Die ambulante Akutbehandlung kann bis zu 24 Termine à 25 Minuten umfassen.

Psychosoziale Beratungsstellen: Psychosoziale Beratungsstellen sind zum Beispiel Familien-, Frauen-, Erziehungs-, Lebens- oder Suchtberatungsstellen. Dort arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Berufsgruppen wie Ärzte, (Sozial-)Pädagogen, Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter oder auch speziell geschulte Pflegekräfte zusammen, um Ratsuchenden bei ihren Problemen zu helfen. Die Beratungsstellen werden in der Regel durch ihren Träger, durch Fördermittel und über Spenden finanziert. Sie bieten selbst keine Therapien an, können aber beraten, über Unterstützungsmöglichkeiten informieren und diese vermitteln.

Sozialpsychiatrische Dienste: Eine weitere Anlaufstelle sind die Sozialpsychiatrischen Dienste. Sie sind bei den Gesundheitsämtern angesiedelt und können kostenlos in Anspruch genommen werden. Sie betreuen und begleiten vor allem Menschen mit behandlungsbedürftigen akuten oder chronischen psychischen Erkrankungen. Auch in den Sozialpsychiatrischen Diensten beraten und unterstützen Teams aus Medizin und Pflege, Psychotherapie und Sozialpädagogik. Die Fachkräfte bieten in der Regel selbst keine Therapien an, können jedoch feststellen, ob jemand eine behandlungsbedürftige Erkrankung hat. Sie begleiten auch Menschen, die gerade eine Therapie machen oder einen Klinikaufenthalt hinter sich haben, um ihnen zusätzliche Unterstützung zu geben. Angehörige, Freunde und Kollegen können sich ebenfalls an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden, wenn sie das Gefühl haben, dass jemand in ihrer Umgebung Hilfe benötigt. Die Sozialpsychiatrischen Dienste bieten bei Bedarf auch Hausbesuche an.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialpsychiatrischen Diensten und psychosozialen Beratungsstellen unterliegen wie Therapeutinnen und Therapeuten der Schweigepflicht.

Psychologen, Psychiater, Psychotherapeuten – wer ist wer?

Im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung gibt es in Deutschland verschiedene, zum Teil verwirrende Berufsbezeichnungen – sich hier zurechtzufinden, ist nicht ganz einfach. Viele Menschen setzen zum Beispiel Psychotherapeuten mit Psychologen gleich. Wer ein Psychologiestudium abgeschlossen hat, darf aber nicht automatisch therapeutisch tätig werden. Dazu müssen Psychologinnen und Psychologen zunächst eine mehrjährige, praktisch orientierte Psychotherapie-Ausbildung machen, die mit einer staatlichen Prüfung abschließt.

Hier ein Überblick über die verschiedenen Berufsgruppen und -bezeichnungen:

  • Psychologische Psychotherapeuten: Psychologinnen und Psychologen mit Psychotherapie-Ausbildung. Sie behandeln zum Beispiel in einer psychotherapeutischen Praxis Menschen mit Angststörungen, Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen. Im Gegensatz zu ärztlichen Psychotherapeuten dürfen sie keine Medikamente verschreiben.
  • Ärztliche Psychotherapeuten (auch psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte genannt): Sie müssen ebenfalls eine Zusatzqualifikation in Psychotherapie oder eine entsprechende Facharztausbildung absolvieren, bevor sie als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut arbeiten dürfen. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Weiterbildungsordnungen. Die meisten ärztlichen Psychotherapeuten haben eine Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie abgeschlossen.
  • Psychiater: Diese Fachärztinnen und -ärzte behandeln insbesondere solche psychischen Erkrankungen, bei denen die medikamentöse Therapie eine wichtige Rolle spielt, wie zum Beispiel Schizophren oder schwere Depressionen. Da Psychiaterinnen und Psychiater auch psychotherapeutische Verfahren anwenden können, ist es schwierig, die Fachgebiete Psychiatrie und ärztliche Psychotherapie genau zu trennen. Früher nannten sich Psychiater auch „Facharzt für Nervenheilkunde“. Diesen Abschluss, der keine spezielle psychotherapeutische Ausbildung beinhaltet hat, gibt es heute aber nicht mehr.
  • Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie: Ärztinnen oder Ärzte mit dieser Weiterbildung behandeln vor allem körperliche Beschwerden, die vermutlich durch psychische Probleme ausgelöst werden oder mitbedingt sind.
  • Fachgebundene ärztliche Psychotherapeuten: Diese psychotherapeutisch qualifizierten Ärztinnen und Ärzte behandeln ausschließlich psychische Erkrankungen oder Probleme, die mit ihrem eigenen Fachgebiet zu tun haben. Das können etwa Frauenärztinnen oder -ärzte sein, die zum Beispiel Frauen mit Brustkrebs eine unterstützende Psychotherapie anbieten.

Worin unterscheiden sich ärztliche und psychologische Psychotherapeuten?

Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Berufen besteht darin, dass ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch Medikamente zur Behandlung von psychischen Erkrankungen (Psychopharmaka) verschreiben können. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten hingegen ausschließlich mit Gesprächen, psychologischen Verfahren, Entspannungstechniken und anderen nicht medikamentösen Methoden. Wer eine Therapie bei einer Psychologin oder einem Psychologen macht und ergänzend Medikamente benötigt, kann sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt verschreiben lassen. Im Idealfall arbeiten ärztliche und psychologische Psychotherapeuten eng zusammen.

Die meisten ärztlichen Psychotherapeutinnen und -therapeuten arbeiten mit tiefenpsychologischen oder analytischen Behandlungsverfahren. Vergleichsweise wenige sind Verhaltenstherapeuten, auch wenn ihr Anteil steigt. Etwa die Hälfte der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist in Verhaltenstherapie, die andere Hälfte in tiefenpsychologischen Verfahren ausgebildet.

Wie finde ich einen Psychotherapeuten oder Psychiater?

Unterschiedliche Einrichtungen helfen bei der Suche nach einer Psychotherapeutin oder einem Psychiater, zum Beispiel:

  • Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV),
  • Krankenkassen,
  • psychosoziale Beratungsstellen,
  • Landespsychotherapeutenkammern der einzelnen Bundesländer,
  • Ärztekammern der einzelnen Bundesländer und
  • Sozialpsychiatrische Dienste.

Die Terminservicestellen der KV sind seit 2017 gesetzlich verpflichtet, innerhalb einer Woche nach Anfrage einen Termin in einer psychotherapeutischen Praxis zu nennen. Die Wartezeit zwischen dem Anruf und dem Termin darf nicht länger als vier Wochen betragen.

Möglichkeiten zur eigenen Suche bietet neben dem Telefonbuch natürlich das Internet: Hier bieten zum Beispiel die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Psychotherapeuten- und Ärztekammern eine Ärzte- und Psychotherapeutensuche nach Postleitzahl an.

Wer sich für ein bestimmtes Verfahren interessiert oder mehr über die Therapeutin oder den Therapeuten selbst wissen möchte, braucht sich nicht zu scheuen, in der Praxis nachzufragen: zum Beispiel wie lange sie oder er schon im Beruf arbeitet und mit welchen Schwerpunkten. Vor der Entscheidung für eine Therapie genau nachzufragen, ist völlig normal und wichtig – schließlich müssen Therapeut und Patient sehr eng und auf sehr persönlicher Ebene zusammenarbeiten.

Weitere Fragen an die Behandelnden könnten sein:

  • Haben Sie Erfahrung mit Menschen, die eine ähnliche Erkrankung haben wie ich?
  • Welche Psychotherapie oder welche Medikamente können bei meiner Erkrankung helfen?
  • Welche möglichen Nebenwirkungen haben die Therapien?
  • Wie lange dauern die Psychotherapieverfahren, die infrage kommen, und wie oft sind dafür Praxisbesuche nötig?
  • Was passiert, wenn ich mich nicht behandeln lasse? Reicht es aus, wenn ich mir anderweitig Hilfe hole, zum Beispiel bei einer psychosozialen Beratungsstelle?

Kann ich die Therapeutin oder den Therapeuten wechseln?

Ein vertrauensvolles Verhältnis zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten ist eine notwendige Voraussetzung für eine Psychotherapie. Es ist wichtig und muss möglich sein, völlig offen über Probleme und Schwierigkeiten reden zu können. Nicht alle Menschen finden auf Anhieb jemanden, bei dem sie sich gut aufgehoben fühlen. Deshalb können auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse bis zu vier Probesitzungen in einer psychotherapeutischen Praxis in Anspruch genommen werden („probatorische Sitzungen“). Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln auch Termine für solche Probesitzungen.

Während der probatorischen Sitzungen zeigt sich in der Regel schon, ob man mit der Therapeutin oder dem Therapeuten zusammenarbeiten möchte. Andernfalls ist es möglich, in einer anderen Praxis weitere Probesitzungen in Anspruch zu nehmen. Erst wenn die Entscheidung gefallen ist, muss der Therapeut bei der Krankenkasse des Klienten einen Antrag auf eine Therapie stellen.

Auch wenn sich im Laufe der Therapie herausstellt, dass es mit dem ausgewählten Therapeuten doch nicht so gut klappt, besteht die Möglichkeit, die Therapie in einer anderen Praxis fortzusetzen. Ob dann ein neuer Therapieantrag gestellt werden muss, ist mit der Krankenkasse zu klären.

Welche Psychotherapien werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Grundsätzlich bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Psychotherapie bei allen psychischen Erkrankungen und Störungen, die als behandlungsbedürftig gelten. Auch wenn eine körperliche Erkrankung zu einem erheblichen Leidensdruck führt, wie zum Beispiel ein Tinnitus oder Krebserkrankungen, die häufig von Depressionen begleitet werden, können die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlen jedoch nicht jede Form der Psychotherapie. Niedergelassene Psychotherapeutinnen und -therapeuten können nur bestimmte Verfahren mit den Krankenkassen abrechnen. Von den Kassen anerkannte Verfahren sind derzeit drei Psychotherapien:

Innerhalb dieser Verfahren kann jedoch eine große Vielfalt an unterschiedlichen Methoden angewendet werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für eine neuropsychologische Therapie. Sie wird angewendet, wenn es nach einer neurologischen Erkrankung wie einem Schlaganfall oder nach Unfällen zu psychischen Problemen kommt.

In psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken können noch weitere Psychotherapie-Formen angeboten und abgerechnet werden. Dazu zählt beispielsweise die systemische Therapie oder die Gesprächspsychotherapie.

(Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts Gesundheitsinformation verfügen über Erfahrungen in Kommunikations-, Pflege- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich evidenzbasierte Gesundheitsinformationen und Medizin.

https://www.gesundheitsinformation.de/wege-zur-psychotherapie-wo-gibt-es-hilfe.2576.de.html)


Anforderungen an einen guten Therapeuten

Ein Therapeut sollte sein:

Einfühlsam * klar und ehrlich * verständnisvoll * beständig * tolerant * direkt * wissen, wo es lang geht (Kompetenz und Erfahrung) * pünktlich und zuverlässig * humorvoll * ausdauernd * individuell * streng (klare Linie) * unterstützend * engagiert * loyal und vertrauenswürdig * interessiert * konstruktiv * konfliktbereit * (hinsichtlich Nähe und Distanz) zwischen Beruf und Privatem trennen können

Ein guter Therapeut wird den Patienten:

  • Vertrauen aufbauen
  • entlasten
  • stabilisieren
  • therapieren